Finanzen 2023
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Finanzen 2023

Das ändert sich 2023!
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das Wichtigste:

Finanzen 2023, jedes Jahr aufs neue sind wir mit Änderungen, Regelungen und Neubestimmungen konfrontiert. Wer nichts verpassen oder verschenken möchte, sollte die im Folgenden relevanten finanziellen Anpassungen in seinem persönlichen Finanzkonstrukt überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Auswirkungen der Krisen ziehen so viele Anpassungen wie lange nicht mehr nach sich. Daher habe ich den Fokus auf die wesentlichen Änderungen in den Kategorien Steuern, Beiträge & Pauschalen gelegt.

Erhalten bleibt uns im Jahr 2023 die hohe Inflation von ca. 7 Prozent. Gleichzeitig wird die EZB weiterhin versuchen, die hohe Inflation durch geeignete Zinsschritte einzudämmen. Somit wird die Kaufkraft der Bevölkerung gesenkt, jedoch können jene mit freiem Kapital wieder Zinsen für Ihre Anlagen erwarten. Gleichzeitig werden die Preise für Grundversorgung und Basiskonsum zunehmend steigen. Mit diesen Aussichten im Hintergrund hat die aktuelle Bundesregierung in ihrem ambitionierten und naiven Aktionismus diverse Erleichterungen beschlossen. Die gesamte Übersicht findet Ihr im Link zum Entlastungspaket der Bundesregierung

Entlastungspakete

Beschlüsse der Bundesregierung im Überblick

Steuern 2023

Steuern

Grundsteuerfreibetrag

Um die kalte Progression für die arbeitenden Bürger etwas abzufedern, sind diverse Steuererleichterungen geplant.
Im Jahr 2023 bleiben Einkommen bis zu einem Freibetrag von 10.908 Euro steuerfrei. Im Vergleich zu 2022 (10.345 Euro) erhöht sich der Freibetrag somit um 563 Euro.
Der Grundfreibetrag (10.908 Euro) ist die Grenze deines privaten Einkommens, ab dem das Einkommen versteuert werden muss. Eine Erhöhung des Grundfreibetrags zieht eine Anhebung über die gesamte steuerliche Einkommensbreite nach sich. Verdienst du aktuell ca. 3.800 Brutto, kannst du mit ca. 30 Euro mehr Netto rechnen.

Sparerpauschbetrag

Die interessanteste Anhebung für Investoren ist natürlich der Sparerpauschbetrag. Falls du regelmäßiger Leser unseres Blogs bist, wirst du sicher regelmäßig Zinsen und Dividenden kassieren. Der Sparerpauschbetrag definiert die Höhe deiner steuerfreien jährlichen Finanzerträge. Der Pauschbetrag wird im Jahr 2023 auf 1.000 Euro bei Singles und auf 2.000 Euro bei Verheirateten erhöht. Also gleich zu Beginn des Jahres auf die Anpassung und Erteilung der Freistellungsaufträge bei deiner Bank achten!

Anrechnung von Rentenbeiträgen

Deine gezahlten Rentenbeiträge können ab 2023 steuerlich abgesetzt werden. Also Einzahlungen in die gesetzliche Rente, die Riester- oder Rürup-Rente – beispielsweise. Diese steuerliche Erleichterung macht die Finanzprodukte der privaten Altersvorsorge wieder attraktiver. Gerade für die jüngeren Investoren ergeben sich damit zusätzliche Möglichkeiten der private Rentenvorsorge. Mit diesem Beschluss entlastet die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger und verhindert auch künftig die sogenannte „Doppelbesteuerung“ der Renten. So wurden die Rentenbeiträge aktuell bei der Erhebung, sowie bei der Auszahlung, besteuert. Im Jahr 2023 sind bis zu 5.760 Euro als Sonderausgaben abziehbar. Eine der wichtigsten vorgezogenen Maßnahmen der Bundesregierung.

Absetzbare Rentenbeiträge

Rentenbeiträge voll von der Steuer absetzbar

Pauschalen 2023

Pauschalen

Home-Office-Pauschale (Werbungskosten)

Zu den Finanzen 2023 gehört die geschätzte Home-Office-Pauschale, welche auch im Jahr 2023 bestehen bleibt. Es werden weiterhin 5 Euro pro Tag in der Steuererklärung angesetzt werden. Jedoch können im Gegensatz zu 2022 jetzt 200 Tage (120 Tage in 2022) abgesetzt werden. Wer also die Möglichkeit hat, von zu Hause aus zu arbeiten, kann diese Kosten in seinen Werbekosten ansetzen. Immerhin können so maximal 1.000 Euro Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden.

Kinderzuschläge 2023 (Kindergeld)

Wer Kinder hat, kann sich auf eine Erhöhung des Kindergeldes bzw. des Kinderfreibetrags freuen. Das Kindergeld wird in 2023 auf 250 Euro pro Kind angehoben. Alternativ wird auch der Kinderfreibetrag auf 3.012 Euro angepasst. Aber keine Angst, ihr müsst jetzt nicht beginnen, nachzurechnen, was für eure Familie günstiger ist. Diese „Günstigerprüfung“ führt das Finanzamt automatisch durch.

Mindestausbildungsvergütung

Interessant für die jüngeren Leser, die gerade mit Ihrer Ausbildung beginnen, ist die steigende Mindestausbildungsvergütung. Für Lehrverträge, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen, gilt eine gesetzliche Mindestvergütung von 620 Euro für das erste Ausbildungsjahr. Für das zweite Ausbildungsjahr gilt ab 2023 eine Mindestvergütung von 732 Euro, 837 Euro bzw. 868 Euro.

Nebenkosten (Grundkosten)

Unsere Bundesregierung hat den Gaspreis-Deckel auf den Weg gebracht, welcher ab 1. Januar 2023 wirkt. Für Unternehmen über 1,5 Mio. kWh Gasverbrauch und einer Leistungsmessung (Industrie) bedeutet das, dass der Gaspreis ab dem 1. Januar für 70 % des prognostizierten Gasbedarfs auf 7 Cent/Kilowattstunde zuzüglich Steuern und Umlagen abgesenkt wird. Für Haushaltes und Gewerbekunden mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh sieht der Deckel für 80 % des prognostizierten Gas-Bedarfs 12 Cent/Kilowattstunde zuzüglich einer Einmalzahlung eines Gas Abschlages im Dezember 2022 vor.
Die Mehrwertsteuer auf Gas wird von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Erleichterungen sollten natürlich an die Verbraucher weitergegeben werden?

Inflationsausgleichs-Prämie

Arbeitgeber können die Inflationsausgleichs-Prämie bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei an ihre Arbeitnehmer gewähren (§ 3 Nr. 11b EStG). Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag, Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn oder Gehalt gewährt wird. Arbeitgeber sollen die Prämie bis zum 31. Dezember 2024 steuerfrei zahlen können. Falls du einen »netten« Arbeitgeber hast, könnte er dir somit einen kleinen Inflationsausgleich im Jahr 2023 zahlen.

Energiesparprogramme

Entlastungen & Förderprogramme im Überblick

Beiträge 2023

Beiträge

Sozialversicherung & Krankenkasse

Die Beitragssätze, oh Wunder, steigen. Der Beitragssatz der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung steigt mit dem 1. Januar 2023 von 2,5 auf 2,6 Prozent und ist anteilig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu entrichten. Im Jahr 2022 lag der allgemeine Beitragssatz der Krankenkasse bei 14,6 Prozent. Mit der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung zahlt Ihr 50 Prozent dieses Beitrages. Die andere Hälfte wird vom Arbeitgeber übernommen. Der individuelle Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen beträgt derzeit 1,3 %. Im Jahr 2023 soll dieser um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 % steigen. Achtung, damit besteht bei der Weitergabe an den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen in den neuen Bundesländern von 6.750 auf 7.100 Euro. Auch in Westdeutschland erhöht sich der Wert spürbar auf 7.300 Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2023 auf voraussichtlich 4.987,50 Euro pro Monat geplant.

Höchstgrenze für Minijobs steigt

Für Beschäftigte im Übergangsbereich (Minijobs) gilt seit 1. Oktober 2022 eine Höchstgrenze von 1.300 Euro. Diese Grenze soll bereits zum 1. Januar 2023 auf dann 2.000 Euro angehoben werden.

Sonstiges

Sonstiges

Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung

Der Gesetzgeber hat bereits im Jahr 2020 beschlossen, dass der „gelbe Schein“ durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt werden soll. Die Einführung erfolgt in zwei Schritten. Bereits seit dem 1. Oktober 2021 sind die Ärzte dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die Krankenkasse zu übermitteln. Ab dem 1. Januar 2023 wird die Krankenkasse die eAU-Bescheinigung direkt an den Arbeitgeber weiterleiten. Dennoch steht der Arbeitnehmer weiterhin in der Pflicht, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich zu melden!

Legalisierung Cannabis

Legalisierung von Cannabis ist eines der im Koalitionsvertrag festgelegten Umsetzungsziele unserer Bundesregierung! Für 2023 ist ein Gesetz zur Legalisierung von Cannabis und damit der Verkauf im Handel geplant. Ich denke, ein Teil der damit erzielten Steuererlöse könnte die Finanzierung, die unzähligen Schattenhaushalte der Bundesregierung unterstützen. Nicht nur wegen der Steuereinnahmen, vorrangig der „Ruhigstellung“ der Wählerschaft wird die Legalisierung auf den Weg gebracht werden müssen…! Damit könnten sich für risikobewusste Investoren neue Möglichkeiten ergeben. 

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